Navigation

Durst wird durch Bier erst schön

IM KRUG ZUM GRÜNEN KRANZE

Holzschnitt von Ludwig Richter (1803-1884)

»Die Theke ist der Rangierbahnhof der menschlichen Seele« schrieb der Schriftsteller Peter Ramm.Bier

Die Geschichte der deutschen Kneipen fängt damit an, dass man nicht hingehen durfte. Man - das waren die Welt- und Ordensgeistlichen am Übergang vom achten zum neunten Jahrhundert. Ein Edikt, das Bischof Hatto von Basel 794 erließ, forderte von Kirchenleuten, selbst auf Reisen einen großen Bogen um die »Tabernen« zu machen. Und wenn die geistlichen Reisenden etwas zu essen brauchten, sollten sie es gefälligst durch ihre Leute holen lassen.

Diese Anordnung lässt auf einiges schließen. Erstens, dass es damals Kneipen gab. Zweitens, dass es in jenen frühen Kneipen recht lustig zugegangen sein muss. Und drittens, dass es dort auch etwas zu essen gab - nicht nur zu trinken.

Die »Taberna« ist eine römische Erfindung. Den Römern war sie schon vor 2000 Jahren bekannt. In regelmäßigen Abständen standen »Tabernae« an den Fernstraßen, die das Reich durchzogen. Auch in den römischen Städten im besetzten Germanien gab es solche Lokale. Die überlebten den Zusammenbruch der Römerherrschaft und gediehen weiter.

Allerdings war damals die Abgrenzung zwischen Brauerei, Wirtshaus und Privatwohnung nicht so klar wie heute. Es gab dafür ja noch keine Berufsordnungen. Bier wurde seit der Germanenzeit im Haushalt gebraut - und oft mehr, als man trinken konnte. Die Familie ließ dann bekanntmachen, dass sie von ihrem Bräu ausschenken wolle. Vater, Mutter und Kinder liefen durch die Gassen und verkündeten es laut. Sogar Kaiser Rudolf von Habsburg hat sich im 13. Jahrhundert an einer solchen Bierwerbung beteiligt. Mit vollem Krug stand er vor dem Haus eines Freundes in Erfurt und rief: »Wol in! Wol in! Eyn guet bier! Dat hat Herre Siegfried von Bustede ufgetan!«

Aber nicht alles Bier war rühmenswert. Schon 1156 musste Kaiser Barbarossa den Burgvogt von Augsburg anweisen, jedem Augsburger, der schlechtes Bier verkaufte oder schlecht einschenkte, fünf Gulden Strafe abzuverlangen. Und beim drittenmal sei der betreffende Bürger die Brauerlaubnis los.

Die Möglichkeit des privaten Bierausschanks bewirkte, dass es allenthalben Kneipen gab. Dort wurde getrunken, was das Zeug hielt. Der Durst war so groß, dass sich Herzog Ludwig der Strenge für seine Bayern schon um 1250 eine Schankordnung einfallen ließ. Der Preis für den Krug Bier musste auf dem Fass deutlich angeschrieben sein - und zwar so, dass jeder ihn verstehen konnte. Kredit durften die Wirte nur mit behördlicher Genehmigung geben, um der Gefahr vorzubeugen, dass einer Haus und Hof vertrank. Ein Bauer oder Arbeitsmann durfte sich nur bis zu zwei Gulden Schulden ansaufen, ein Bürger bis zu fünf. Und Geistliche hatten das Recht, bis zu zehn Gulden Bierschulden einzugehen.

Später machten sich die hausbrauenden Familien nicht mehr die Mühe, mit Einladungen in der Nachbarschaft herumzulaufen, wenn sie neues Bier hatten. Sie verfuhren wie die Metzger. Wenn die ein frisch geschlachtetes Schwein loswerden wollten, steckten sie eine Fahne aus der Haustür. Jeder wusste dann: hier gibt's frisches Fleisch. Als Zeichen für den Ausschank von Getränken bürgerte sich das Aushängen von einem Kranz oder einem Strauß ein. So entstand der »Krug zum grünen Kranze«, wie wir ihn - von Ludwig Richter stimmungsvoll gezeichnet - oben auf dieser Seite abgebildet haben. Eine Schweinsblase mit dem Kranz über der Tür bedeutete: hier gibt es frische Schlachtplatte mit Bier!

Manchmal stand auch ein Stuhl mit einer darüber geworfenen Schürze in der Gasse. Das war das Signal, dass man hier essen und trinken könne.

Bei den Germanen war der Gast - auch der Fremde - etwas Besonderes, dem man ehrerbietig das Gastrecht gewährte. Er bekam Essen und Trinken; er durfte im Haus übernachten. Umsonst.

>> Im Krug zum grünen Kranze - Teil II

Werbung
Werbung
Bier

Volltextsuche


© by PhiloPhax
)
Mehr Publikationen: Lauftext.de