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Durst wird durch Bier erst schön

ALS AUS EINBECK DAS BOCKBIER KAM

Im 13. Jahrhundert entwickelte sich der erste deutsche Bier-Boom. Aber nicht etwa in Bayern. Sondern in den norddeutschen Hanse-Städten. BOCKBIER

Der Pfeifenraucher vopn Peter Jacob Horemans (1700-1766)
Oben sehen Sie den »Pfeifenraucher«, den Peter Jacob Haremans (1700-1766) gemalt hat. Auf dem Tisch des würdigen Herrn mit seiner Tonpfeife stehen ein Glas Bier und der Krug, aus dem er es vollschenkt. Es ist ein sogenannter »Birnbauchkrug«. (Woher dieser Name kommt, braucht wohl nicht erklärt zu werden.) Solche Krüge waren im 17. und 18. Jahrhundert sehr beliebt. Es gibt sie heute noch - allerdings ohne den eleganten Zinndeckel.

Seit wann spielt Bier im deutschen Wirtschaftsleben eine Rolle? Genau weiß man´s nicht. Vermutlich seit dem Jahr 1000. Oder auch ein Jahrhundert länger.

Wie war damals die Situation? Die Klöster bauten ihre Brauereien nach und nach zu Spezialbetrieben aus. Derweil brauten die Städter und Dörfler ganz privat ihr eigenes Dünnbier. Kartoffeln gab es noch nicht (die kamen erst im 16. Jahrhundert nach Europa), auch keinen Kaffee. Die einfachen Leute lebten vom Brot. Und vom Bier; sie tranken es schon in aller Herrgottsfrühe, brockten Brot hinein, kochten Suppe daraus - kurz: Bier galt als Nahrungsmittel. Es gab kaum ein Haus, in dem nicht gebraut wurde - so selbstverständlich, wie man sein Brot buk. Beides, Backen wie Brauen, war Angelegenheit der Frauen. Der Sudkessel gehörte zur Mitgift. In westfälischen Dörfern war das noch bis ins 18. Jahrhundert so.

Es kam die Zeit, in der vielerorts das Brauen in Privathäusern verboten wurde - ebenso wie das Brotbacken. Außer Kirchen, Burgen und Schlössern war ja alles aus Holz gebaut. Ganze Stadtteile brannten ab, weil eine Hausfrau das Feuer unterm Sudkessel vergessen hatte. So baute man lieber steinerne Gemeinschafts-Backhäuser (die in vielen Dörfern noch heute benutzt werden) und auch gemeinsame steinerne Brauhäuser, in denen jeder nach einer festgelegten Reihenfolge brauen konnte.

Auch als sich die Handwerkszweige entwickelten, gehörten Backen und Brauen eng zusammen. »Ich gewinn euch pier und prot, davon werden die wenglein rot!« warb ein brauender Bäcker. Selbst bei Grimms Märchen können Sie Einschlägiges nachlesen. Rumpelstilzchen hüpft ums Feuer und singt: »Heute back ich, morgen brau ich...«

Nach und nach entstanden aus manchen Bäckereien kleine gewerbliche Brauereien. Auch die Zahl der Schenken nahm zu, in denen man Bier trinken konnte. Brauereien und Schenken spielten in Mitteldeutschland und der Mark Brandenburg bereits um die Jahrtausendwende eine steuerlich wichtige Rolle. Wer braute, um sein Bier zu verkaufen, musste Abgaben zahlen. Wer Bier für den Hausbedarf herstellte, musste das nicht. Weil er aber zu Hause gar nicht brauen durfte, sondern ins öffentliche Bräuhaus musste, bezahlte er eben dafür eine Gebühr.

Die Abgaben waren vielerorts im »Grutrecht« festgelegt. (»Grut« hieß damals die Bierwürze.) Manche Städte machten sich´s einfacher. Sie erteilten sich selbst das alleinige Recht, Grut herzustellen. Wer brauen wollte, musste die Würze von der Stadt kaufen.

Landesherren - ob sie nun wirklich über ein Land herrschten oder nur über ein Gebiet, wie es heute von einem Landratsamt verwaltet wird - machten es ähnlich. Als die Zahl der gewerblichen Brauereien wuchs, bestanden sie auf ihrem »Brauerei-Privileg«. Sie behaupteten schlicht, es läge der Ordnung wegen bei ihnen, Brauerei-Erlaubnisse zu verteilen - gegen bares Geld oder kostenlose Bierlieferungen.

Das funktionierte zunächst nicht so richtig - weder in Nord- noch in Süddeutschland. In Süddeutschland waren es ja vor allem die Klöster, die seit langer Zeit Bier brauten. Denen konnten die Fürsten das Braurecht schlecht verwehren; auch nachträglich Abgaben waren da nicht zu fordern. Private Braubetriebe waren in Süddeutschland selten. Bis ins 15. Jahrhundert trank man dort fast nur (und bis zum Dreißigjährigen Krieg überwiegend) Wein. Der war billiger als Braugerste. Noch billiger war Most: vergorener Saft von Äpfeln und Birnen.

Eine sehr strenge Brauordnung hatte Berlin seit dem Jahre 1577. Sie umfasste 37 Paragraphen. Einer davon besagte, dass abends ab neun, wenn ein Trommler durch die Straßen ging, kein Bier mehr ausgeschenkt werden durfte. Amtsdiener kamen in jede Schenke und machten auf dem Zapfhahn einen Kreidestrich. Dann sah man sofort, wenn jemand nachher den Hahn noch einmal geöffnet hatte.

Dieser Strich auf dem Zapfen war der »Zapfenstreich«. Alsbald nannte man auch das abendliche Trommeln den »Zapfenstreich«. Und so ging dieses Wort in den militärischen Sprachgebrauch über.

>> Als aus Einbeck das Bockbier kam - Teil II

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